Wichtig: Die MWST darf nur mit einem abgestempelten Ausfuhrbeleges ausbezahlt werden (siehe weitere Infos ganz unten) oder es besteht ein Vertrag mit Tax-Free-Dienst. z.B. "Global Blue"
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Weitere Details und Erklärungen für Abzug MWST im Geschäft.
Als Detailhändler, der Waren an Kunden mit Wohnsitz im Ausland verkauft, können Sie die Mehrwertsteuer (MWST) unter bestimmten Voraussetzungen direkt beim Verkauf abziehen oder später zurückerstatten. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Schweiz klar geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie und Ihr Kunde beachten müssen, damit der MWST-Abzug gleich beim Verkauf erfolgen kann: 1. Nachweis der Ausfuhr Damit die Lieferung als steuerbefreite Ausfuhr gilt, muss der Kunde die Ware tatsächlich ins Ausland transportieren. Der entscheidende Punkt ist, dass Sie als Verkäufer die Ausfuhr gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nachweisen können müssen.
2. Wohnsitz des Kunden Der Kunde muss seinen Wohnsitz im Ausland haben. Dies muss er Ihnen in der Regel durch einen gültigen Ausweis (Pass, ID) nachweisen können. 3. Zeitpunkt und Verfahren Da der Kunde die Ware erst nach dem Kauf über die Grenze bringt, können Sie die MWST nicht einfach sofort vom Preis abziehen. Das übliche Vorgehen ist wie folgt:
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Fazit für Sie als Detailhändler: Es ist für Sie mit einem gewissen Aufwand verbunden, die MWST direkt beim Verkauf abzuziehen, da die Ausfuhr erst im Nachhinein bestätigt wird. Die meisten Händler handhaben es daher so, dass sie dem Kunden die MWST erst nach Erhalt des zollamtlich abgestempelten Ausfuhrdokuments zurückerstatten. So stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und nicht Gefahr laufen, die MWST-Befreiung zu Unrecht zu gewähren.
Es gibt auch Dienstleister (Tax-Free-Dienste), die diesen Prozess für Sie und Ihre Kunden übernehmen. Sie wickeln die Rückerstattung ab und verlangen dafür eine Gebühr. Dies kann für Sie eine Vereinfachung des Prozesses darstellen.
Hinweis: Die Regelungen zur Einfuhr von Waren ins Ausland unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Ihr Kunde ist dafür verantwortlich, die Ware im Zielland ordnungsgemäss zu deklarieren und die dort anfallende Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. |